Allgemeine Geschäftsbedingungen

KNOX Electronics KG (FN 352349k) (nachstehend „Knox Electronics / SECURITYLAND“)

  1. Allgemeines, Geltung
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, Erklärungen oder sonstigen rechtsverbindlichen Handlungen von KNOX Electronics sowie für alle schriftlichen, telefonischen und Online-Bestellungen bei Knox Electronics in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen (oder sonstige allgemeine Bedingungen und Vertragsschablonen) des Kunden oder Verweise auf diese gelten jedenfalls nicht. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
  2. Vertragsabschluss
    Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Knox Electronics bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Knox Electronics sind freibleibend und unverbindlich.
    Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Knox Electronics gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Knox Electronics oder die Ausführung der Leistung zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Knox Electronics zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
    Mit Eingabe seines Namens und Erteilung des Auftrages stellt der Besteller ein verbindliches Angebot (ausgenommen davon sind Bestellungen bei denen die Ware persönlich abgeholt wird. Der Vertrag kommt erst nach Annahme durch die KNOX Electronics KG zustande. Erhält der Käufer binnen 72 Stunden nach Erhalt der automatisch versandten Bestellbestätigung keinen gegenteilige Nachricht gilt seine Bestellung als angenommen.
  3. Preise
    Als Honorar gilt der auf der Rechnung ausgewiesene Preis vor Abzug etwaiger Förderungen des Bundes, eines Bundeslandes oder eines sonstigen Dritten. Förderungen des Bundes, eines Bundeslandes oder eines sonstigen Dritten sind in jedem Fall vom Kunden selbst zu beantragen. Wird die Förderung dem Kunden nicht gewährt, hat der Kunde keinen Rechtsanspruch gegen Knox Electronics auf Minderung des Kaufpreises in Höhe der ursprünglich erwarteten Förderung. Sämtliche Preisangaben auf der Homepage knox-sc.at verstehen sich in Euro inklusive USt und zuzüglich Versandkosten. Die relevanten Preisangaben sind jene zum Zeitpunkt der Bestellung.
    Wenn nicht anderes vereinbart ist, besteht der Honoraranspruch von Knox Electronics entsprechend dem Leistungsfortschritt, dh im Ausmaß des Fertigstellungsgrades. Knox Electronics ist berechtigt, Anzahlung oder Vorauszahlung (auch in bar) zu verlangen. Die Leistungen sind im Zweifel teilbar; Knox Electronics ist berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen.
    Für die beauftragten Leistungen wird das Honorar zwischen Knox Electronics und dem Kunden im Voraus vereinbart. Im Zweifel gebührt ein angemessenes Honorar.
    Im Falle eines Versandes von vom Kunden bestellter Ware verstehen sich sämtliche Preise exklusive Versand und Verpackung. Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Kosten, Gebühren und Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden. Alle Leistungen von Knox Electronics, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
    Knox Electronics behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Liefer- bzw Leistungszeit von mehr als zwei Monaten ab Bestellung Preise nach in der Zwischenzeit eingetretenen, nicht vom Willen von Knox Electronics abhängigen allgemeinen Kostensteigerungen auf Grund von Steuer- oder Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Material- bzw Lohnpreissteigerungen in diesem Ausmaß zu erhöhen. Allfällige verringerte Kosten bei diesen Parametern werden (nur) an Kunden, die Konsumenten iSd KSchG sind, zu deren Gunsten weitergegeben.
    Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Knox Electronics aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Knox Electronics schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen; ist der Kunde Verbraucher, bleiben die diesem gesetzlich zustehenden Zurückbehaltungsrechte aufrecht.
    Aktionsrabatte sind mit anderen Rabatten nicht kombinierbar. Mengenrabatte beziehen sich stets auf Produkte mit der selben Artikelnummer.
    Kosten die durch den Versand in Länder außerhalb der EU entstehen sind vom Käufer zu übernehmen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von ausländischen Behörden (vor allem Zoll) in Rechnung gestellten Kosten.
  4. Zahlung
    Die Fälligkeit des Entgelts von Knox Electronics tritt mit Rechnungslegung ein, bei Versand im Zeitpunkt des Versandes von Waren durch Knox Electronics. Bei Online-Bestellungen auf knox-sc.at hat die Bezahlung im Vorhinein durch Bankeinzug, Klarna, Kreditkartenzahlung oder Paypal stattzufinden.
    Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Knox Electronics berechtigt, das Honorar für sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig zu stellen. Die vom Kunden zu leistenden Verzugszinsen betragen 8 % p.a. über dem von der EZB verlautbarten Basiszinssatz. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch den Zahlungsverzug und die Eintreibung des Honorars entstehende (insbesondere vorprozessuale) Kosten wie zB Mahnspesen, Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Für eine Mahnung wird von Knox Electronics ein Betrag von EUR 10,00 zuzüglich USt in Rechnung gestellt. Nach einer unfruchtbaren Mahnung übergibt Knox Electronics die Eintreibung einem Rechtsanwalt oder Kreditschutzverband von 1870. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechtsanwaltskosten zur Eintreibung der Forderungen von Knox Electronics nach dem RATG bzw der AHK sowie pauschal € 150,00 pro Mahnschreiben eines Rechtsanwalts zu bezahlen.
    Knox Electronics ist bei Zahlungsverzug (auch hinsichtlich allfälliger Vorauszahlungen, sonstiger nicht mit dem konkreten Geschäft zusammenhängender Zahlungen oder der Begleichung von Teilrechnungen etc.) des Kunden – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Wahrung der noch offenen Liefer- bzw Leistungsfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen verfallen (§ 908 ABGB). Knox Electronics behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, geltend zu machen.
    Bei der Zahlvariante “Zahlung bei Abholung”, Versandart “Selbstabholung” reservieren wir lagernde Artikel bis 48 Stunden (nur Werktage werden berechnet) nach der Bestellung. Auf Wunsch ist auch eine längerfristige Reservierung möglich. In diesem Fall muss jedoch im Feld Bemerkungen ein Abholdatum eingegeben werden. Bei Reservierung nicht vorrätiger Artikel werden Sie telefonisch oder per E-Mail verständigt sobald die Verfügbarkeit gegeben ist.
  5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
    Knox Electronics ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Lieferung/Leistung selbst auszuführen oder die Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen auf Dritte zu überbinden und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). Der Kunde stimmt einer solchen Überbindung bereits jetzt zu.
    Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Ungeachtet dessen kann die Rechnungslegung dennoch durch Knox Electronics erfolgen. Knox Electronics wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Werden Leistungen an Dritte im Wege der Substitution vergeben, haftet Knox Electronics nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht aber für die Erfüllung oder Schlechterfüllung der Leistung.
  6. Liefer- bzw Leistungstermine
    Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Knox Electronics bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Knox Electronics eine angemessene, mindestens aber 30 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Knox Electronics.
    Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Knox Electronics.
    Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Knox Electronics – entbinden Knox Electronics jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. Alternativ ist Knox Electronics berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    Soweit Versand der Waren vereinbart wird, erfolgt dieser unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (zB Post, Frachtführer, Bahn, Kurier- und Paketdienste), die als vom Kunden genehmigt gelten. Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch Knox Electronics an den Transporteur auf den Kunden über. Die Auswahl der entsprechenden Versendungsart obliegt Knox Electronics. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden.
  7. Rücktritt vom Vertrag
    Knox Electronics ist bei wichtigen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, insbesondere dann, wenn (i) die Ausführung der Lieferung/Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird oder (ii) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Knox Electronics weder Vorauszahlungen leistet noch vor Lieferung/Leistung von Knox Electronics eine taugliche Sicherheit leistet.
  8. Rücktrittsrecht nach Konsumentenschutzgesetz (einschließlich BELEHRUNG)
    Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, steht ihm bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (zB über Internet, Telefon, insbesondere bei Onlinebestellungen auf www.knox-sc.at) ein besonderes Rücktrittsrecht zu. Der Kunde kann diesfalls innerhalb einer Widerrufsfrist von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware diese ohne Angabe von Gründen auf eigene Kosten an Knox Electronics zurücksenden (=Widerrufs- oder Rückgaberecht). Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Kunden und auch nicht vor Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten von Knox Electronics. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Vorraussetzung ist, dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist. Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgeschickt, erstattet Knox Electronics den bereits entrichteten Kaufpreis zurück.
    Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, kann er bei Vertragsabschlüssen außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers binnen einer Woche ab Vertragsabschluss schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die Geschäftsbeziehung selbst angebahnt hat.
  9. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Knox Electronics gegen den Kunden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages bestehen oder durch den Vertrag entstehen bzw. in Zukunft entstehen werden, bleibt die gesamte Ware im Eigentum von Knox Electronics. Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Im Falle des exekutiven Zugriffs auf die im Eigentum von Knox Electronics stehenden Waren hat der Kunde Knox Electronics unverzüglich schriftlich davon zu informieren und den zugreifenden Dritten über das Eigentum von Knox Electronics in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung Knox Electronics über den genauen Verbleib der in ihrem Eigentum stehenden Sachen in Kenntnis zu setzen. Im Fall des Verzugs oder der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden ist Knox Electronics trotz allfälliger offener Zahlungsfrist jederzeit berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Ware zu fordern.
  10. Zustellungen
    Der Kunde hat Änderungen seiner Zustellanschrift oder Rechnungsanschrift Knox Electronics umgehend zur Kenntnis zu bringen widrigenfalls Mitteilungen als dem Kunden zugegangen gelten, sofern sie an die zuletzt bekannte Zustelladresse oder Rechnungsanschrift versandt wurden.
    Erklärungen an Knox Electronics sind an den jeweiligen Sitz des Unternehmens zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an Knox Electronics übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch die nach außen vertretungsbefugten Organe als zugegangen. Die Beweislast für den Zugang trifft den Kunden.
  11. Kennzeichnung
    Knox Electronics ist berechtigt, auf allen an den Kunden gelieferten Produkten auf Knox Electronics unter Verwendung des Firmenlogos von Knox Electronics hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
    Knox Electronics ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf der Internet-Website von Knox Electronics mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
    Bei den beigestellten Fotos handelt es sich teilweise um Symbolfotos. Es kann daher keine Gewährleistung über das Aussehen des Produktes gegeben werden.
  12. Gewährleistung
    Knox Electronics leistet dafür Gewähr, dass ihre Waren branchenüblichen Standards entsprechen. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Allfällige Ansprüche aus Garantieerklärungen der einzelnen Hersteller hat der Kunde ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.
    Knox Electronics leistet keine Gewähr dafür, dass die Übertragungsmöglichkeit (Funk) beim Kunden gegeben ist. Die Kosten für einen allenfalls erforderlichen Signalverstärker oder sämtliche zusatzkosten für die technische Realisierung (zB. Kabelverlegung etc.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
    Der Kunde hat die Waren/Leistungen von Knox Electronics unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel Knox Electronics schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden vorerst nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Knox Electronics zu. Die Mängel werden in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Knox Electronics alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Knox Electronics ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Knox Electronics mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall hat der Kunde das Recht auf Preisminderung. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
    Das Rückgriffsrecht des §933b ABGB des Käufers gegenüber Knox Electronics ist ausgeschlossen. Die Haftung für Kosten des Ein- und Ausbaus einer mangelhaften Sache, die der Gewährleistung unterliegt, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  13. Haftung
    Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf von Knox Electronics zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
    Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber ein Jahr ab Fertigstellung der (Teil-)Leistung bzw Beginn der schädigenden Handlung oder Unterlassung, geltend gemacht werden.
    Der Höhe nach ist eine Haftung pro Schadensfall mit dem Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
  14. Retoursendungen und Datenübermittlung
    Retourwaren jeder Art werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Knox Electronics angenommen.
    Allfällige Vergütungen für Retourwaren können von laufenden Rechnungen grundsätzlich erst dann abgesetzt werden, wenn eine ausdrückliche Gutschrift von Knox Electronics vorliegt.
  15. Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache
    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Knox Electronics ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Knox Electronics und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für Handelssachen in 1010 Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Knox Electronics ist aber berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen; § 14 KSchG bleibt hievon unberührt.
    Die Vertragssprache ist Deutsch.
  16. Sonstiges
    Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden sowie die Anwendbarkeit von ÖNORMEN bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch immer ist die schriftliche Bestätigung durch ein zur Vertretung befugtes Organ von Knox Electronics erforderlich.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hievon unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung(en), sondern es gelten dann jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommen.
    Soweit zulässig, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der diesen zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen auf Rechtsnachfolger über. Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der diesen zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen gelten für mehrere Kunden zur ungeteilten Hand, wobei nach Wahl von Knox Electronics die Inanspruchnahme aller oder einzelner erfolgen kann.
    Knox Electronics macht im Rahmen der Auftragsabwicklung von der Datenverarbeitung Gebrauch (z.B. Ausgangsrechnung, Buchhaltung). Der Kunde erklärt sich in diesem Rahmen mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Der Kunde gestattet Knox Electronics auch die Verwendung seiner Daten zu internen Marketingzwecken, zur Zusendung von Informationsmaterial zu Werbezwecken sowie zur Weitergabe der Daten an konzernverbundene Unternehmen; diese Zustimmung ist widerruflich.
    Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko, außer dieses wird ausdrücklich vereinbart. Erhalten wir aus nicht von uns zu vertretenden Gründen die Lieferung oder Leistung unserer Lieferanten nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen gleich zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Bespiel durch Wasser, Feuer und Maschinenschaden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
  17. Verbrauchergeschäft
    Allfällige für Verbraucher zwingend geltende günstigere Regelungen bleiben durch diese AGB unberührt.

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